Bad Doberan (bis 1921: Doberan) ist eine Stadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18209
Vorwahl
038203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Doberan – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bis zum Jahreswechsel soll für das Moorbad in Bad Doberan Baurecht geschaffen werden, um es an einen Investor zu verkaufen, der es abreißen und ein Hotel errichten möchte. Bürgermeister Jochen Arenz ist verhalten optimistisch, ob dies trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten und explodierender Baupreise gelingt.
Die Stadt Bad Doberan hat verschiedene Bebauungspläne rechtswirksam, z.B. den Bebauungsplan Nr. 40 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Eikboom und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Wohngebiet an der Nienhäger Chaussee.
Es gibt keine spezifischen neuen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen in den jüngsten amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, aber es sind allgemeine Regelungen und Satzungen veröffentlicht worden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.